Ferienwohnung VILLA LOTTE
Fränkische Gastfreundschaft und italienische Herzlichkeit
 

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung der Ferienwohnung „Villa Lotte“ durch Doris Zullo, im Folgenden „Vermieterin“ genannt

Die nachfolgenden AGB's finden auf die Vermietung der Ferienwohnung Anwendung.


1. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag über die Vermietung der Ferienwohnung kommt zustande wenn

-        die Buchungsanfrage über email, Brief oder Telefon mit vollständigen      Angaben vorliegt und

-         die Vermieterin die Anfrage schriftlich bestätigt (Buchungsbestätigung).

 

2. Preise und Bezahlung

Der Preis schließt die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. In den Preis sind die verbrauchsabhängigen Nebenkosten ( Wasser, Strom, Heizung) sowie die Endreinigung eingeschlossen.

Mit dem Abschluss des Vertrages werden 20 % des Mietpreises lt Buchungsbestätigung durch Überweisung innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag ist bei Anreise in bar zu begleichen. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der genannten Frist hat die Vermieterin das Recht vom Vertrag zurückzutreten.  

Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (kürzer als 14 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis bei der Anreise komplett in bar zu entrichten.

Eine Kaution wird nicht erhoben.

3. An und Abreise

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 16:00 Uhr sofern nichts anderes vereinbart wird. Es endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10:00 Uhr. Die voraussichtiche Ankunftszeit ist einige Tage vor Anreise verbindlich mitzuteilen.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, der Vermieterin oder einer von ihr beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß den vereinbarten Abreden zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Der Schlüssel ist persönlich auszuhändigen oder nach Absprache im Schlüsselsafe zu hinterlegen.

Der Vermieterin oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.


4. Schlüssel

Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt persönlich auszuhändigen. Bei Abwesenheit der Vermieterin wird der Schlüssel in einem Schlüsselsafe am Haus deponiert und kann über einen mitgeteilten Code entnommen werden. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.


5. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis der Vermieterin. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist die Vermieterin berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

6. Instandhaltung der Ferienwohnungen

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichem Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich der Vermieterin anzuzeigen, anderenfalls stehen der Vermieterin darauf beruhende Ersatzansprüche zu.


7. Haustiere, Rauchen

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter, Ausnahmen nur nach vorheriger Rücksprache mit der Vermieterin. Innerhalb der Ferienwohnung, des Wintergartens sowie generell innerhalb des Gebäudes ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, grundsätzlich nicht gestattet.


8. Pflichten der Vermieterin

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist die Vermieterin zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt der Vermieterin bzw. durch von der Vermieterin nicht zu vertretende Umstände  Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet die Vermieterin ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die außerhalb ihres Verantwortungsbereiches liegen.

9. Rückabwicklung des Vertrages

Für den Fall des Rücktrittes hat die Vermieterin Anspruch auf folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Mieter:

-Stornierung der Buchung bis 29. Tag vor Anreise kostenfrei

-Stornierung der Buchung ab 28. Tag bis 15. Tag vor Anreise: 40 % des Mietpreises

-Stornierung der Buchung ab 15. Tag bis unmittelbar vor Anreise: 80 % des Mietpreises

Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Vermieterin (E-Mail ausreichend).

Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die der Vermieterin anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins.

Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird die Vermieterin eine neue Buchungsbestätigung erstellen.


10. Nutzungsregeln/ Haftung

Die im Garten vorhanden Spielgeräte können auf eigene Gefahr genutzt werden. Die Mieter*innen haften für mitreisende bzw. besuchende Kinder. Die Vermieterin haftet nicht für Wertgegenstände der Mieter.


11. Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht in 96215 Lichtenfels zuständig.

 
 
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